Steuertermine

Einkommensteuer (ESt)

 

Abgabe Jahressteuererklärung:

31. Mai jeden Jahres für das Vorjahr,

für Steuerjahre (Veranlagungsjahre) ab 2018: 31. Juli jeden Jahres, erstmals also 31.07.2019

Möglichkeit der Verlängerung

 

Vorauszahlungen: vierteljährlich zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember jeden Jahres

 

Umsatzsteuer (USt)

 

Abgabe Jahressteuererklärung:

31. Mai jeden Jahres für das Vorjahr,

für Steuerjahre (Veranlagungsjahre) ab 2018: 31. Juli jeden Jahres, erstmals also 31.07.2019

Möglichkeit der Verlängerung

 

Anmeldung der Vorauszahlungen:

 

(Hinweis: der Termin der Anmeldung der Vorauszahlung entspricht auch dem Zahlungstermin der angemeldeten Umsatzsteuer)

 

a) Abgabe monatlich: 10. des Folgemonats, bei Dauerfristverlängerung 10. des übernächsten Folgemonats.

 

Bsp.:

Voranmeldung Januar: Abgabe 10. Februar, bei Dauerfristverlängerung 10. März

 

Hinweis: bei Dauerfristverlänergung und gleichzeitig monatlicher Voranmeldung muss eine Sondervorauszahlung (das sogenannte 1/11) geleistet werden. Die Sondervorauszahlung muss spätestens zum 10. Februar des Jahres angemeldet und entrichtet sein.

 

Abgabe vierteljährlich: 10. des Folgemonats nach Quartalsende,

 

also z. B. für das erste Quartal (Jan.-März): 10. April. Bei Dauerfristverlänegrung Abgabe 10. Mai.

 

Hinweis: bei Dauerfristverlängerung und gleichzeitig vierteljährlicher Abgabe muss keine Sonderzahlung geleistet werden.

 

Körperschaftssteuer (KSt)

 

Abgabe Jahressteuererklärung:

31. Mai jeden Jahres für das Vorjahr,

für Steuerjahre (Veranlagungsjahre) ab 2018: 31. Juli jeden Jahres, erstmals also 31.07.2019

Möglichkeit der Verlängerung

 

Vorauszahlungen: vierteljährlich zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember jeden Jahres

 

Gewerbesteuer (GewSt)

 

Abgabe Jahressteuererklärung:

31. Mai jeden Jahres für das Vorjahr,

für Steuerjahre (Veranlagungsjahre) ab 2018: 31. Juli jeden Jahres, erstmals also 31.07.2019

Möglichkeit der Verlängerung

 

Vorauszahlungen: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeden Jahres

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